Kostenübernahme

Hebammenbezahlung

Das zahlen Krankenkassen bei Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett

Die Kosten für Hebammenhilfe in der Schwangerschaftunter der Geburt und im Wochenbett übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen. In der gesamten Stillzeit sind bei Fragen zum Stillen zudem acht weitere telefonische oder persönliche Konsultationen durch die betreuende Hebamme möglich. Auch nicht stillende Mütter können bei Fragen zur Ernährung des Säuglings die Beratung durch ihre Hebamme bis zum Ende des neunten Lebensmonats in Anspruch nehmen.

Die Hinzuziehung einer Still- und Laktationsberaterin IBCLC bei speziellen Stillproblemen übernehmen bislang in Deutschland die gesetzlichen Krankenkassen nicht. Es handelt sich hier um eine privat zu zahlende Leistung.

Ich berechne 80 Euro für eine 60-minütige Beratung. Für eine längere Beratung rechne ich in 15-Minuten-Takten zu je 20 Euro ab. Bei einem Hausbesuch kommen Fahrtkosten in Höhe von 50 Cent pro gefahrenem Kilometer hinzu. Zu einer effektiven Stillberatung gehört auch immer eine ausführliche Anamnese, die ich beim ersten Termin mit Ihnen gemeinsam erhebe. Dies ermöglich einen ganzheitlichen Überblick über die Stillsituation, um mit Ihnen einen passenden Behandlungsplan erstellen zu können.

Bei Geburtsvorbereitungskursen übernehmen die Kassen für maximal 14 Kursstunden die Kosten der Frau. Einige Krankenkassen übernehmen auch die Kosten für den Partner, bitte fragen Sie nach.

Bei Rückbildungskursen übernehmen die Kassen für maximal zehn Kursstunden die Kosten, wenn der Kurs bis zum Ende des neunten Monats nach der Geburt abgeschlossen wird.

Alle privaten Krankenkassen haben ein sehr unterschiedliches Leistungsangebot bezüglich Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett. Privatpatientinnen sollten immer persönlich bei der eigenen Kasse nachfragen und sich immer die Kostenübernahme im Vorfeld schriftlich bestätigen lassen.