Kostenübernahme

Hebammenbezahlung

Kostenübernahme der Krankenkassen für Hebammenhilfe

Die Kosten für Hebammenhilfe in der Schwangerschaftunter der Geburt und im Wochenbett übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen. Das Wochenbett umfasst hierbei einen Zeitraum von zwölf Wochen nach der Geburt.

In der gesamten Stillzeit sind bei Schwierigkeiten oder Fragen zum Stillen zudem acht weitere telefonische oder persönliche Konsultationen durch eine Hebamme möglich. Auch nicht stillende Mütter können bei Fragen zur Ernährung des Säuglings die Beratung durch ihre Hebamme bis zum Ende des neunten Lebensmonats in Anspruch nehmen.

Ist in besonderen Situationen das generell vorgesehene Leistungskontingent nicht ausreichend, sind mit einer ärztlichen Anordnung weitere Hausbesuche oder telefonische Beratungen möglich. 

Sollten Sie Hebammenhilfe durch mehrere Hebammen in Anspruch nehmen, achten Sie bitte auf eine entsprechende Information an die jeweiligen Kolleg:innen, welche Leistungen bereits beansprucht worden sind.

Bei Geburtsvorbereitungskursen übernehmen die Kassen für maximal 14 Kursstunden die Kosten der Schwangeren. Einige Krankenkassen übernehmen auch die Kosten für Partner:innen, bitte fragen Sie nach.

Bei Rückbildungskursen übernehmen die Kassen für maximal zehn Kursstunden die Kosten, wenn der Kurs bis zum Ende des neunten Monats nach der Geburt abgeschlossen wird.

Alle privaten Krankenkassen haben ein sehr unterschiedliches Leistungsangebot bezüglich Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett. Privatpatientinnen sollten persönlich bei der eigenen Kasse nachfragen und sich immer die Kostenübernahme im Vorfeld schriftlich bestätigen lassen.