Kostenübernahme der Krankenkassen für Hebammenhilfe
Die Kosten für Hebammenhilfe in der Schwangerschaft, bei der Geburt und im Wochenbett übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen. Hierfür wird zwischen Versicherten und Hebamme ein Behandlungsvertrag abgeschlossen. Die einzelnen Leistungen werden dann jeweils bei den Hausbesuchen quittiert.
Private Krankenkassen haben ein unterschiedliches Leistungsangebot bezüglich Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett. Privatpatientinnen sollten bei der eigenen Kasse nachfragen und sich immer die Kostenübernahme im Vorfeld schriftlich bestätigen lassen. Hebammen rechnen die Leistungen nach der aktuellen Gebührenordnung für Privatversicherte ab. Diese orientiert sich in Berlin am Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen.
Das Wochenbett umfasst einen Zeitraum von zwölf Wochen nach der Geburt. In der gesamten Stillzeit sind nach dem Wochenbett bei Schwierigkeiten oder Fragen zum Stillen zusätzlich acht weitere telefonische oder persönliche Konsultationen durch eine Hebamme möglich. Auch nicht stillende Mütter können bei Fragen zur Ernährung des Babys die Beratung durch eine Hebamme bis zum Ende des neunten Lebensmonats in Anspruch nehmen.
Stillberatung und Stillvorbereitung
Stillberatung im frühen Wochenbett (in den ersten zehn Tagen) kann dabei einen zeitlichen Umfang von bis zu 90 Minuten haben. Ab dem 11. Lebenstag des Babys übernehmen die Krankenkassen die Kosten für Hausbesuche bis zu 60 Minuten – und nach den ersten zwölf Wochen noch bis zu 45 Minuten. Es ist darum möglich, dass nicht alle Anliegen bei einem Termin berücksichtigt werden können. Eine gute Vorbereitung durch Aufschreiben von Fragen vorab ist oft hilfreich.
Ist in besonderen Situationen das generell vorgesehene Leistungskontingent nicht ausreichend, sind mit einer ärztlichen Anordnung weitere Hausbesuche oder telefonische Beratungen möglich. Die Anordnung muss immer vor Erbringung der Leistung vorliegen und bestimmte formelle Kriterien einhalten.
Außerdem kann bereits in der Schwangerschaft eine Beratung für eine individuelle Stillvorbereitung in Anspruch genommen werden. Hier wird ein Hausbesuch von bis zu 45 Minuten von der Krankenkasse vergütet. Dieses Angebot ist besonders hilfreich bei medizinischen Besonderheiten, belastenden Stillvorerfahrungen oder Unsicherheiten mit dem Thema.
Wird Hebammenhilfe durch mehrere Hebammen in Anspruch genommen, ist auf eine entsprechende Information durch die Eltern an die jeweiligen Kolleg:innen zu achten. Das Leistungskontingent gilt jeweils pro Versicherter und nicht pro Hebamme. Deswegen ist es wichtig zu wissen, welche Leistungen in welchem Umfang bereits in Anspruch genommen worden sind.
Keine Beratung via E-Mail oder Messenger
Beratungen per E-Mail oder mittels anderen Kommunikationsmedien wie Whatsapp sind kein Bestandteil der Hebammenhilfe – und werden auch nicht von den Krankenkassen vergütet. Im Rahmen einer bestehenden Betreuung ist bei kleineren Anliegen dennoch eine telefonische Kurzberatung möglich, diese muss aber ebenfalls quittiert werden. Alleinige telefonische Beratungen sind nicht möglich.
Bei Geburtsvorbereitungskursen übernehmen die Kassen für maximal 14 Kursstunden die Kosten der Schwangeren. Einige Krankenkassen übernehmen auch anteilig die Kosten für Partner:innen.
Bei Rückbildungskursen übernehmen die Kassen für maximal zehn Kursstunden die Kosten, wenn der Kurs bis zum Ende des neunten Monats nach der Geburt abgeschlossen wird.