Kostenübernahme

 
Die Kosten für Hebammenhilfe in der Schwangerschaft, unter der Geburt sowie im Wochenbett werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. In der gesamten Stillzeit sind bei Stillproblemen zudem acht weitere telefonische oder persönliche Konsultationen durch die Hebamme möglich. Auch nicht stillende Mütter können bei Fragen zur Ernährung ihres Säuglings die Beratung durch eine Hebamme bis zum Ende des neunten Lebensmonats in Anspruch nehmen.

Bei Geburtsvorbereitungskursen werden für maximal 14 Kursstunden die Kosten der Frau übernommen. Einige Krankenkassen übernehmen auch die Kosten für den Partner, bitte fragen Sie nach.

Bei Rückbildungskursen werden für maximal zehn Kursstunden die Kosten übernommen, wenn der Kurs bis zum Ende des neunten Monats nach der Geburt abgeschlossen wird.

Die Kosten für bestimmte apothekenpflichtige Arzneimittel im Wochenbett werden momentan noch von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Die privaten Krankenkassen haben ein sehr unterschiedliches Leistungsangebot bezüglich Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett. Bitte fragen Sie als Privatpatientin persönlich bei Ihrer Kasse nach und lassen Sie sich die Kostenübernahme im Vorfeld schriftlich bestätigen.
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